Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis

Weil Infektionen in medizinischen Einrichtungen in den letzten Jahren deutlich zugenommen haben, wird das Thema Infektionsschutz in der Arztpraxis immer wichtiger. Dazu gehört auch die verantwortungsvolle und komplexe Aufbereitung von Medizinprodukten – Instrumente und Geräte für die erneute Nutzung oder die Lagerung professionell reinigen, desinfizieren und sterilisieren oder entsorgen – eine Aufgabe, die in den Tätigkeitsbereich der Medizinischen Fachangestellten[1] (MFA) fällt.

Die Fortbildung gilt für, die mit der Aufbereitung von Medizinprodukten befasst sind. Sie dient einerseits der Vertiefung/Auffrischung von Kenntnissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten. Andererseits soll sie in fachspezifischen Fortbildungen z.B. im Bereich Gastroenterologie oder Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde als integraler Bestandteil Wissen definieren, worauf aufbauend spezielle, fachbezogene Inhalte vermittelt werden.

Empfohlen ist diese Fortbildung auch für die MFAs, welche in eine Arztpraxis mit einem anderen medizinischen Fachgebiet wechseln wollen. Zudem entspricht die Fortbildung den Ansprüchen an die Sachkenntnis gemäß § 4 MPBetrV bzw. Anlage 6 der KRINKO-Empfehlungen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

  • sachgerechte Aufbereitung von Medizinprodukten im Auftrag von Ärzten verschiedener Fachgebiete,
  • fachkundige Risikobewertung von Medizinprodukten und zuordnen in die Aufbereitungsprozesse,
  • Beachtung der Vorschriften und gesetzlichen Regelungen zur Arbeitssicherheit sowie zum Arbeits- und Infektionsschutz bei der Anwendung, Aufbereitung und Lagerung von Medizinprodukten,
  • Durchführung der Aufbereitung unmittelbar nach Anwendung der Medizinprodukte und Beachtung der räumlichen und organisatorischen Aspekte, Entsorgung der Einmalprodukte,
  • Erstellung von Arbeitsanweisungen und sachkundiges und strukturiertes durchführen der Aufbereitungsschritte auf dieser Grundlage, dabei Berücksichtigung der Herstellerangaben und Anwendung geeignete Mittel, Geräte und Verfahren,
  • Dokumentation, welche qualitätssichernden Maßnahmen im Aufbereitungsprozess angewandt werden und mit welchen Maßnahmen die Funktionsfähigkeit von Hilfsmitteln und Geräten sichergestellt werden,
  • auf Anweisung der verantwortlichen Ärzte, Beauftragung der Instandsetzung, Wartung und Reparatur von Medizinprodukten sowie von Hilfsmitteln, die zur Aufbereitung benötigt werden,
  • Erteilung der Freigabe für die Anwendung und/oder Lagerung von wiederaufbereiteten Medizinprodukten.

Die Fortbildung ist mit 24 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst, strukturiert.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder zur/zum Arzthelfer/in oder
  • einem anderen medizinischen Fachberuf mit dem Nachweis, dass vergleichbare Vorkenntnisse wie bei Medizinische Fachangestellten bestehen. Der Eingangstest kann wiederholt werden.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Rechtsquellen, Verordnungen, betriebliche Anweisungen und Prozessvalidierung  5 Stunden
Modul 2: Risikobewertung und Einstufung von Medizinprodukten sowie betriebliche Anforderungen als Voraussetzung zur Aufbereitung  2 Stunden
Modul 3: Mikrobiologie und Aufbereitungschemie  3 Stunden
Modul 4: Dekontamination  5 Stunden
Modul 5: Sichtkontrolle, Pflege und Funktionskontrolle bei der Aufbereitung   3 Stunden
Modul 6: Packen und Verpacken von Medizinprodukten  3 Stunden
Modul 7: Sterilisation und Freigabe zur Anwendung  3 Stunden

Die Fortbildung ist innerhalb von maximal sechs Monaten zu absolvieren.

Zum Abschluss der Fortbildung findet eine Lernerfolgskontrolle statt. Sie besteht aus einem 30-minütigen schriftlichen Teil im Multiple-Choice-Verfahren und einen praktisch-mündlichen Fachgespräch von 15 Minuten.

Anerkennung:

Aufgrund des Modulprinzips sind auch anderweitig abgeleistete Teilkomponenten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung anzuerkennen, sofern sie diesem Curriculum gleichwertig sind. Die Teilnahme an den Modulen ist nachzuweisen.


[1]Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.