Nicht-ärztliche/r Praxisassistent/in

Mit der Fortbildung zur/zum Nicht-ärztlichen Praxisassistent/in[1] erweitern Medizinische Fachangestellte[2] das Aufgabengebiet und den Handlungsspielraum erheblich. Nach der so genannten „Delegationsvereinbarung“ dürfen Nicht-ärztliche Praxisassistenten in Abstimmung mit dem Arzt oder der Ärztin selbstständig Hausbesuche und Besuche in Alten- oder Pflegeheimen durchführen. Dabei werden z.B. Wunden versorgt, Blutdruck- und Blutzuckerwerte kontrolliert und die Sturzprophylaxe übernommen. Das häusliche Umfeld wird beurteilt und die Zusammenarbeit mit der ambulanten Pflege oder anderen Leistungserbringern koordiniert.

Für diese vielfältigen Aufgaben benötigen Nicht-ärztliche Praxisassistenten auch Kompetenzen in der Palliativversorgung, der Onkologie oder Psychosomatik. Speziell in unterversorgten ländlichen Gebieten entlasten derart geschulte Fachkräfte den Arzt oder die Ärztin enorm. Diese anspruchsvolle Fortbildung vermittelt umfassende Kompetenzen, die sich im Umfang und Niveau deutlich von anderen spezialisierenden Fortbildungen abheben.

So ist die Fortbildung strukturiert:

271 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht (201 UE) sowie eine praktische Fortbildung in Form von Hausbesuchen (50 UE) und das Notfallmanagement/erweiterte Notfallkompetenz (20 UE) umfasst.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/m Medizinischen Fachangestellten/ Arzthelfer/in oder nach dem Krankenpflegegesetz und

darüber hinaus

  • der Nachweis von mindestens drei Jahren Berufstätigkeit in einer hausärztlichen Praxis.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Theoretische Fortbildung201 UE
a) Grundlagen und Rahmenbedingungen beruflichen Handelns / Berufsbild  15 UE
b) Medizinische Kompetenz160 UE
Modul 1: Häufige Krankheitsbilder in der hausärztlichen Praxis   20 UE
Modul 2: Geriatrische Syndrome und Krankheitsfolgen im Alter / Diagnoseverfahren   20 UE
Modul 3: Versorgung und Betreuung von Onkologie- und Palliativpatienten    9 UE
Modul 4: Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination    8 UE
Modul 5: Psychosomatische und psychosoziale Versorgung  15 UE
Modul 6: Grundlagen der Ernährung  16 UE
Modul 7: Arzneimittelversorgung    8 UE
Modul 8: Wundpflege und Wundversorgung  10 UE
Modul 9: Grundlagen der Vorsorge- und Früherkennungsmaßnahmen  20 UE
Modul 10: Koordination und Organisation von Therapie- und Sozialmaßnahmen / Strukturierte Schulungen  24 UE
Modul 11: Telemedizinische Grundlagen  10 UE
c) Kommunikation / Dokumentation  26 UE
Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung    8 UE 
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation    8 UE
Modul 3: Medizinische Dokumentation / Einsatz von Informations- undKommunikationstechnologien  10 UE
Notfallmanagement / Erweiterte Notfallkompetenz  20 UE
Praktische Fortbildung  50 UE

Die praktische Fortbildung findet in Form von Hausbesuchen statt. Diese können sowohl beim Patienten zu Hause als auch in Alten- und Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen erfolgen. Jeder Hausbesuch ist mit je 30 Minuten anzurechnen.

Alle Besuche müssen dokumentiert werden, davon vier mit einer ausführlichen Falldokumentation und Kurzbeschreibung sowie einer Bescheinigung des Arztes. Für die vier ausführlichen Fallbeschreibungen werden insgesamt sechs Stunden auf die praktische Fortbildung angerechnet.

Die Fortbildung ist innerhalb von fünf Jahren zu absolvieren.

Zur Prüfung wird zugelassen, wer:

  • mindestens 90 % des Unterrichts besucht hat und
  • die Nachweise über die erforderlichen Hausbesuche einschließlich der Falldokumentationen / Kurzbeschreibungen erbringt.

Die schriftliche Lernerfolgskontrolle erfolgt in Teilprüfungen oder als Gesamtprüfung von mindestens einer Stunde Dauer. Sie erstreckt sich auf die Inhalte der „Medizinischen Kompetenz“ der theoretischen Fortbildung gemäß § 7 (3b) Delegations-Vereinbarung[3]. Die Prüfungszeit kann kürzer sein, wenn die schriftliche Lernerfolgskontrolle in programmierter Form stattfindet. Die vier Dokumentationen und Kurzbeschreibungen gelten ebenfalls als Lernerfolgskontrolle.

Anrechnung:

Wurde bereits das Curriculum „Ambulante Versorgung älterer Menschen“ absolviert, können weitere acht Stunden auf die praktische Fortbildung angerechnet werden.

Bei anzurechnenden Fortbildungsmaßnahmen nach den Curricula der Bundesärztekammer gelten die entsprechenden Teile der Fortbildung als geprüft.

Je nach Dauer der Berufstätigkeit reduziert sich der Umfang der Fortbildung. Bei einer Berufserfahrung von mehr als zehn Jahren umfasst z.B. der theoretische Unterricht 150 UE, die praktische Fortbildung 20 UE.


[1] In den Kammerbereichen Nordrhein und Westfalen-Lippe wird die Fortbildung unter dem Namen EVA (Entlastende Versorgungsassistentin) angeboten.

[2] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.

[3] Delegations-Vereinbarung (Anlage 8 BMV-Ä) vom 17. März 2009 in der Fassung vom 10. März 2021, http://www.kbv.de/html/bundesmantelvertrag.php