PÄDIATRIE – Prävention im Kindes- und Jugendalter/ Sozialpädiatrie

Die Sozialpädiatrie mit ihren Schwerpunkten Entwicklung, Entwicklungsstörungen, Entwicklungsdiagnostik sowie die Verordnung von Heilmitteln im familiären und gesellschaftlichen Kontext den Aufgabenbereich der Kinder und Jugendmedizin hat sich erweitert. Die Kompetenzen der Medizinischen Fachangestellten (MFA)[1] müssen sich vor dem Hintergrund der veränderten Versorgungsbedarfe im Gesundheitswesen kontinuierlich weiterentwickeln.

Diese Fortbildung zielt auf die Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von MFA in den bedeutenden Bereichen der Prävention bei Kindern und Jugendlichen und der Sozialpädiatrie. Es werden Kompetenzen und Inhalte vermittelt, die über das Niveau der Ausbildung deutlich hinausgehen und sich auch für Wiedereingliederungsmaßnahmen eignen.

Folgende Handlungskompetenzen werden u.a. zur „Prävention im Kindes- und Jugendalter“ und „Sozialpädiatrie“ vermittelt:

  • unterstützen bei Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung insbesondere von Früherkennungsuntersuchungen, Impfberatung und weiteren Präventionsmaßnahmen,
  • organisieren und moderieren Patienten- und Elternschulungen und Präsentationsmedien und -techniken anwenden, organisieren den internen und externen Informationsfluss,
  • begleitende Koordinations-, Organisations- und Qualitätsmanagementmaßnahmen durchführen und im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig umsetzen,
  • unter ärztlicher Supervision selbstständig eine standardisierte entwicklungsbezogene Basisdiagnostik im Kleinkind-, Vorschul- und Grundschulalter durchführen, kennen deren Interpretationsmöglichkeiten und Grenzen,
  • nutzen etablierte Dokumentationswerkzeuge und Screeningfragebögen in der Praxis,
  • kennen der IVAN-Empfehlungen in der Sozialpädiatrie sowie die ICF - Zieldefinition in der Heilmittelindikation und diese zum Einsatz in der pädiatrischen Praxis nutzen, die Prinzipien der Entwicklungsfürsorge und fördert Patienten und Angehörige im Wissen um deren individueller Bedürfnisse, Ziele und Ressourcen,
  • Kommunikationskenntnisse zur Motivation betroffener Familien anwenden und kindeswohlorientierte Unterstützung durch lokale Netzwerke vermitteln, wie Kinderschutzfachkräfte, Jugend- und Gesundheitsämter– und damit zur Entwicklungsfürsorge beitragen.

Die Fortbildung ist mit 130 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts strukturiert.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder zur/zum Arzthelfer/in oder die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung nach dem Krankenpflegegesetz oder Altenpflegegesetz (3-jährige Ausbildung).

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Basismodul (30 UE)

 
1. Kommunikation und Gesprächsführung  8 UE
2. Wahrnehmung und Motivation  8 UE
3. Moderation  8 UE
4. Entwicklung und Familie  6 UE

Prävention im Kindes- und Jugendalter (54 UE)

 
5. Primäre Prävention in Kindheit und Jugend26 UE
6. Sekundäre Prävention in Kindheit und Jugend  4 UE
7. Tertiäre Prävention  2 UE
8. Organisation, Kooperation und Qualitätsmanagement  6 UE
9. Hausarbeit mit Kolloquium16 UE

Sozialpädiatrie (46 UE)

 
10. Situation von Familien mit Kindern10 UE
11. Entwicklungsdiagnostik16 UE
12. Entwicklungsfürsorge und Heilmittel  8 UE
13. Sicherung des Kindeswohls, Teilhabe und Kinderschutz  8 UE
14. Hausarbeit / Präsentation  4 UE

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Form einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen:

  • Modul „Prävention im Kindes- und Jugendalter“: Hausarbeit im Umfang (16 UE) in der die erworbenen Kompetenzen einfließen und in einer Präsentation bzw. einem Gespräch vorgestellt werden sollen,
  • Modul „Sozialpädiatrie“: Vorstellung mitgebrachter - anonymisierter - Fallbeispiele aus der Kinder- und Jugendarztpraxis mit Testbögen und anderen Untersuchungs-befunden und ggfs. Videoaufzeichnungen sowie die Präsentation anonymisierter Fallbeispiele zu Frühe Hilfen und/oder Darstellung eines lokalen Netzwerkes der Entwicklungsfürsorge (4 UE) als Qualifikationsnachweis in Entwicklungsdiagnostik und Sicherung des Kindeswohls.

Anerkennung:

Aufgrund des Modulprinzips sind dabei anderweitig abgeleistete Teilkomponenten anzuerkennen, sofern sie dieser Fortbildung gleichwertig sind.

Der Nachweis der Teilnahme an dem alten Musterfortbildungscurriculum „Prävention im Kindes- und Jugendalter“ der Bundesärztekammer ist voll umfänglich auf dieses neue Musterfortbildungscurriculum „PÄDIATRIE – Prävention im Kindes- und Jugendalter / Sozialpädiatrie“, unabhängig vom Zeitpunkt des Absolvierens, anrechnungsfähig.

Diese Fortbildung kann als medizinischer Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Ärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.