Ausbildung

Medizinische Fachangestellte[1] (MFA) sind aus dem Praxisalltag nicht mehr wegzudenken. Gemeinsam mit Ärztinnen und Ärzten arbeiten MFA in der ambulanten Versorgung und un­terstützen sowohl bei der Bewältigung des stetig wachsenden Verwaltungsaufwandes als auch bei der medizinischen Behandlung von Patientinnen und Patienten.

Medizinische Fachangestellte sollen Ärzte sowohl bei der Planung der Ausbildung als auch bei der Vermittlung von Ausbildungsinhalten unterstützen. Sie kennen wesentliche gesetzliche Regelungen zu organisatorischen und prüfungsrelevanten Themen und besitzen grundlegende Kenntnisse zu Rechten und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden. MFA begleiten die handlungsorientierten Lernprozesse, indem sie praxistypische Handlungsfelder anhand festgelegter Abläufe und unter Berücksichtigung bestehender Qualitätsmanagementinstrumente, wie z. B. Checklisten, vermitteln.

Die mit diesem Musterfortbildungscurriculum vermittelten Inhalte bilden ein Grundlagenwissen, um bei der Ausbildung von MFA mitzuwirken und sollen den Einstieg in diese bedeutsame Tätigkeit erleichtern sowie das Interesse an dem Erwerb weiterer Qualifikationen im Bereich „Durchführung der Ausbildung“ wecken.

Medizinische Fachangestellte sollen Arzt-entlastend und Arzt-unterstützend folgende Kom­petenzen erlangen. MFA:

  • erhalten grundlegende Kenntnisse in die rechtlichen Rahmenbedingungen des Berufsbildes,
  • sind mit dem dualen System der beruflichen Bildung vertraut und verstehen, inwieweit Berufsschule und Praxisbetrieb ineinandergreifen,
  • unterstützen Ärztinnen und Ärzte dabei, Auszubildende und deren Angehörige zur Mitwirkung zu motivieren,
  • erlangen grundlegende Kenntnisse im Umgang mit Rechten und Pflichten von Ausbildern und Auszubildenden,
  • kennen gesetzlichen Regelungen zur Arbeitszeit, Probezeit, Kündigung, Beendigung der Ausbildung und Weiterbeschäftigung,
  • kennen Ausbildungsdauer beeinflussende Bestimmungen (Teilzeitausbildung, Verkürzungen, Prüfungszulassung, Verlängerungen),
  • unterstützen bei der Vermittlung von beruflichem Fachwissen unter Berücksichtigung der verschiedenen Lerntypen.

Die Fortbildung ist mit 24 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges strukturiert, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst, wobei 4 UE als praktische Übungen angelegt sind.

Die Teilnahme setzt grundsätzlich Folgendes voraus:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten

sowie

  • eine mindestens einjährige Berufserfahrung in einer Einrichtung des Gesundheitswesens.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Allgemeine Grundlagen der Berufsbildung6 UE
Modul 2: Kommunikation und Zielvereinbarungen6 UE
Modul 3: Die Planung der Ausbildung unterstützen6 UE
Modul 4: Die Durchführung der Ausbildung unterstützen6 UE

Die Fortbildung ist einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren zu absolvieren.

Anerkennung:

Das Modul 1 „Allgemeine Grundlagen der Berufsbildung“ (6 UE) ist deckungsgleich mit dem ersten Teil des Moduls 4 „Durchführung der Ausbildung“ des Musterfortbildungs-curriculums „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ und kann innerhalb eines Zeitraumes von 5 Jahren auf dieses angerechnet werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.