Gynäkologie und Geburtshilfe

Der Bedarf an qualifiziertem medizinischem Fachpersonal[1] mit einer spezialisierten Fortbildung zur beruflichen Tätigkeit in der Gynäkologie und Geburtshilfe hat sich in den letzten Jahren durch die demographische Entwicklung, dem medizinisch-wissenschaftlichen Fortschritt sowie der Zunahme von Patientinnen mit spätem Kinderwunsch, die einen erhöhten Betreuungs- und Begleitungsbedarf haben, verstärkt. Junge Frauen bedürfen frühzeitig einer Aufklärung über Methoden und Möglichkeiten der Empfängnisverhütung und sie informieren sich verstärkt über die Wirkung von Hormonen auf den weiblichen Körper. Anpassungen von Richtlinien und Gesetzen rund um die Themen Krebsvorsorge, Schwangerschaft und Geburt müssen adäquate Berücksichtigung finden.

Diese Fortbildung zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von Medizinische Fachangestellten (MFA) im Bereich der fachspezifischen Versorgung von Patientinnen mit gynäkologischen Erkrankungen sowie während der Schwangerschaft und Stillzeit. MFA unterstützen Ärzte bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, indem sie auch im Rahmen der Delegation im Sinne einer patientenorientierten Versorgung tätig werden.

Medizinische Fachangestellte sollen arzt-unterstützend und arzt-entlastend folgende Kompetenzen erlangen:

  • mitwirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen,
  • fachlich versiertes und zudem empathisches Kommunizieren mit den Patientinnen und deren Angehörigen,
  • Unterstützung bei der Aufklärung und Beratung der Patienten z. B. in Fragen zu Verhütungsmethoden,
  • über gynäkologische und schwangerschaftliche Vorsorgeuntersuchungen informieren und diese koordinieren,
  • Mitwirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Krebsfrüherkennungsuntersuchungen,
  • Unterstützung bei Fragen zum weiblichen Menstruationszyklus, zum Klimakterium und zur Reproduktionsmedizin
  • Koordination der Therapien und Nachsorgeuntersuchungen von onkologischen Patientinnen

Die Fortbildung ist mit 80 Unterrichtseinheiten (UE)in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges strukturiert, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung   8 UE
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation   8 UE
Modul 3: Häufige gynäkologische Krankheitsbilder 10 UE
Modul 4: Gynäkologische Onkologie 10 UE
Modul 5: Empfängnisverhütung   6 UE
Modul 6: Kinderwunsch und Reproduktionsmedizin   6 UE
Modul 7: Schwangerschaft und Wochenbett 18 UE
Modul 8: Klimakterium   6 UE
Modul 9: Apparative Diagnostik   4 UE
Modul 10: Urogynäkologie   4 UE

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Form einer mindestens 30-minütigen schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen.

Anerkennung:

Die Module 1 und 2 können durch die Landesärztekammern innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung auf andere Musterfortbildungscurricula angerechnet werden.

Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/ -in für ambulante medizinische Versorgung“ anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.