Anwendung von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen an der Haut nach § 5 Abs. 1 NiSV

Die „Verordnung zum Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen“ (NiSV) gilt für Anwendungen nichtionisierender Strahlungsquellen am Menschen, sofern sie zu gewerblich kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken oder im Rahmen sonstiger wirtschaftlicher Unternehmungen eingesetzt werden.

Von Ärzten[1] im Bereich der nichtmedizinischen bzw. kosmetischen Anwendungen von Lasereinrichtungen und intensiven Lichtquellen im Rahmen der Delegation eingesetzte Medizinische Fachangestellte (MFA) benötigen eine entsprechende Qualifikation, die durch Teilnahme an diesem Musterfortbildungscurriculum erworben werden kann.

Die Fortbildung zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von MFA im Bereich der fachspezifischen Anwendung der kosmetischen Lasertherapie. Medizinische Fachangestellte unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der kosmetischen nichtmedizinischen Maßnahmen, indem sie im Rahmen der Delegation arztentlastend tätig werden.

Folgende Kompetenzen werden MFA arztunterstützend und arztentlastend vermittelt. Medizinische Fachangstellte:

  • sind mit den rechtlichen und gesetzlichen Rahmenbedingungen und Schutzbestimmungen vertraut,
  • können die Bereiche medizinischer und nicht-medizinischer Anwendungen voneinander abgrenzen,
  • sind vertraut mit den wesentlichen Funktionen des Organs Haut und deren Anhangsgebilde und können verschiedene Hauttypen bestimmen,
  • sind vertraut im Umgang mit nichtionisierender Strahlung und können diese in das elektromagnetische Spektrum einordnen,
  • sind sicher im Umgang mit optischer Strahlung am Gewebe und unterstützen den Arzt beim Einsatz unterschiedlicher apparativer Ausstattungen,
  • sind arztentlastend bzw. –unterstützend im Rahmen spezieller Anwendungen, wie Haarentfernung, Hautverjüngung etc., tätig,
  • beherrschen sicher die Anforderungen an die Durchführung der Dokumentation unter Berücksichtigung des Datenschutzes.

Die Fortbildung ist mit 48 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges aufgebaut, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst und strukturierte praktische Übungen enthält.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde  16 UE
Modul 2: Optische Strahlung 32 UE

Nach einer 5-jährigen Mitarbeit in Festanstellung (Vollzeit, mindestens 80%) in einer dermatologischen Praxis mit dem Schwerpunkt Lasertherapie, entfällt das Fachkundemodul 1 „Grundlagen der Haut und deren Anhangsgebilde“.

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Form einer mindestens 45-minütigen theoretisch-praktischen Lernerfolgskontrolle je Modul nachzuweisen.

Anerkennung:

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/ -in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.