Reproduktionsmedizin
In IVF-Zentren, gynäkologischen Kliniken und Praxen ist eine qualifizierte Berufsausübung im Bereich der Reproduktionsmedizin ohne Medizinische Fachangestellte[1] (MFA) nicht denkbar. Aus- und Fortbildung der MFA orientieren sich an den Erfordernissen der medizinischen Versorgung. Die Verschiebung der Familienplanung auf spätere Lebensabschnitte, die Fertilitätsprotektion mit modernen Einfriertechniken, der offenere Umgang mit der Thematik des unerfüllten Kinderwunsches und ihr Stellenwert in Gesellschaft und in den Medien führen zu einer gestiegenen Nachfrage nach reproduktionsmedizinischer Diagnostik und Behandlung.
Diese Fortbildung zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von MFA im Bereich der fachspezifischen Versorgung bei Kinderwunsch. MFA unterstützen Ärzte bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, indem sie im Rahmen der Delegation arztentlastend tätig werden. Der Kenntniserwerb und insbesondere das Wissen in den Teilbereichen natürliche Konzeption, Diagnostik bei unerfülltem Kinderwunsch und Therapieoptionen sind Kernziele dieses Curriculums.
Medizinische Fachangestellte sollen arzt-unterstützend und arzt-entlastend folgende Kompetenzen erlangen. Medizinische Fachangestellte:
- wirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen Maßnahmen und Messungen einschließlich Plausibilitätsprüfungen fach- und situationsgerecht mit,
- wirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung reproduktionsmedizinischer chirurgischer Therapien und Behandlungen mit,
- kommunizieren situationsgerecht, beraten und informieren Kinderwunsch-patientinnen und -patienten und kooperieren im Praxisteam,
- verfügen über relevantes Fachwissen im Bereich der Reproduktionsmedizin und wenden dieses an,
- sind mit den gesetzlichen Grundlagen und Grenzen der Kinderwunschtherapie vertraut,
- beherrschen fachspezifische Verwaltungsaufgaben der Bereiche Qualitätssicherung, Datenerfassung, Abrechnung und Dokumentation unter Berücksichtigung des Datenschutzes,
- setzen im Sinne des "lebenslangen Lernens" neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren unter Anleitung und Aufsicht um.
Die Fortbildung ist mit 80 Unterrichtseinheiten (UE)in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges aufgebaut, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst und strukturierte praktische Übungen enthält.
Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:
- eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf
Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:
Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung | 8 UE |
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation | 8 UE |
Modul 3: Gesetzliche Grundlagen | 2 UE |
Modul 4: Physiologie der spontanen Konzeption | 2 UE |
Modul 5: Epidemiologie der Infertilität | 2 UE |
Modul 6: Grundlagen und Diagnostik der weiblichen Reproduktion | 6 UE |
Modul 7: Grundlagen und Diagnostik der männlichen Reproduktion | 4 UE |
Modul 8: Grundlagen der Therapie | 18 UE |
Modul 9: Frühe Schwangerschaft | 2 UE |
Modul 10: Fertilitätserhalt | 2 UE |
Modul 11 Grundlagen des IVF-Labors | 14 UE |
Modul 12: Dokumentation und Qualitätsmanagement | 8 UE |
Modul 13: Psychosoziale Betreuung und Unterstützung der Patienten | 4 UE |
Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu absolvieren.
Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Form einer mindestens 30-minütigen schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen.
Anerkennung:
Die Module 1 und 2 können durch die Landesärztekammern innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung auf andere Musterfortbildungscurricula angerechnet werden.
Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsqualifikation „Fachwirt/ -in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) anerkannt werden.
[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.