Klimawandel und Gesundheit

Das Musterfortbildungscurriculum zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von MFA[1] im Bereich der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit gesundheitlichen Auswirkungen des Klimawandels. Medizinische Fachangestellte unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, indem sie im Rahmen der Delegation arztunterstützend tätig werden.

MFA sollen im Wesentlichen einen ersten Überblick über die Ursachen des Klimawandels und deren direkten und indirekten gesundheitlichen Auswirkungen erhalten. Direkte Auswirkungen sind beispielsweise Hitzewellen, die vor allem chronisch Kranke und alte Menschen belasten. Indirekte Auswirkungen sind z. B. eine verlängerte Pollensaison mit verstärkter Belastung von Allergikern und die steigende Wahrscheinlichkeit, dass bestimmte Infektionserkrankungen auftreten. Daher sollen MFA erforderliche Anpassungsmaßnahmen bei der Versorgung der Patientinnen und Patienten und der Praxisorganisation kennen sowie Betroffene informieren und beraten können. Vorrangig ist dabei, eine erweiterte Gesundheitskompetenz zu erlangen und den Umweltschutz im täglichen Handlungsfeld zu beachten.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

Medizinische Fachangestellte

  • sind qualifizierte Gesprächspartner für Patienten und Patientinnen, um Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit zu erklären,
  • führen tätigkeitsbezogen, sachkundig Informationsrecherchen durch, fördern aktiv das Wissensmanagements zum Klimawandel und Klimaschutz im Praxisteam, reflektieren und erweitern die eigene Gesundheitskompetenz,
  • führen nach Weisung und Absprache mit den behandelnden Ärztinnen/Ärzten Informa­tionsveranstaltungen/-gespräche für Patientinnen und Patienten zu klimasensiblen, gesundheitsfördernden Präventionsmaßnahmen durch,
  • setzen verantwortungsbewusst ihre Fachkompetenz ein, um sowohl in der Praxis als auch im Alltag klimafreundlicher zu handeln, in der Gesundheitseinrichtung Verbesserungs­potentiale zu erkennen - u. a. auch unter Berücksichtigung der Kosten­effizienz – und präsentieren Maßnahmenvorschläge zum Klimaschutz,
  • unter Beachtung des sich wandelnden Patientenkollektives wirken sie proaktiv mit, den nachhaltigen und gesunden Lebenswandel zu fördern.

Die Fortbildung ist mit 48 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst, strukturiert.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder zur/zum Arzthelfer/in

oder

  • eine vergleichbare dreijährige Berufsausbildung in einem medizinischen Fachberuf.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Ursachen des Klimawandels  4 UE
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation  8 UE
Modul 3: Auswirkungen des Klimawandels auf die Gesundheit14 UE
Modul 4: Gesundheitskompetenz und Präventionsmaßnahmen  6 UE
Modul 5: Handlungsfelder in Gesundheitseinrichtungen  6 UE
Modul 6: Hausarbeit und anschließende Vorstellung im Plenum10 UE

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle in Form einer Hausarbeit, mit anschließender Vorstellung im Plenum, nachzuweisen.

Nach erfolgreicher, bescheinigter Teilnahme an der Gesamtfortbildung und nach bestandener Lernerfolgskontrolle wird den Teilnehmern vom Veranstalter ein Zertifikat ausgestellt.

Anerkennung:

Kompetenzen und Lerninhalte im Bereich Wahrnehmung und Motivation sind als „eigenständiges“ bzw. übertragbares Modul gestaltet. Einmal in einem anderen Curriculum der Bundesärztekammer oder einer Landesärztekammer abgeleistet, werden sie innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren auf das vorliegende Musterfortbildungscurriculum anerkannt.

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.