Suchtmedizinische Versorgung
Suchterkrankungen gehören zu den häufigsten psychischen Störungen in Deutschland. Die ambulante Betreuung von alkohol-, medikamenten- oder drogenabhängigen Patienten[1] in Praxen und Ambulanzen wird weiterhin an Bedeutung gewinnen. Schon heute kommen viele Patientinnen und Patienten in die Arztpraxis, um Begleit- und Folgeerkrankungen der Sucht behandeln zu lassen. Auch die Substitutionstherapie von Opiatabhängigen findet ambulant in Praxen statt. Für eine gute Versorgung dieser Patientengruppe ist die kompetente und engagierte Mitarbeit von Medizinischen Fachangestellten unverzichtbar.
Die Fortbildung vertieft die medizinischen Grundlagen der Sucht, behandelt rechtliche Aspekte und gibt einen Überblick über Kooperationsmöglichkeiten mit therapeutischen Netzwerken. Darüber hinaus schärft die Fortbildung das psychologische Fingerspitzengefühl im Umgang mit diesen Patienten.
Insgesamt vermittelt das Curriculum Kenntnisse und Fähigkeiten, die weit über das Niveau der Ausbildung hinausgehen.
Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt. Medizinische Fachangestellte:
- unterstützen und entlasten Ärzte bei der Diagnose und Therapie wichtiger Suchterkrankungen,
- kommunizieren strukturiert mit Patienten und motivieren, bei Maßnahmen zur Suchtdiagnostik und Therapie mitzuwirken,
- fördern persönliche Stärken von Patienten und versuchen, Beziehungen im Familien- und Freundeskreis zu aktivieren,
- führen Leistungen aus, die die Ärztin bzw. der Arzt delegiert, insbesondere im Bereich der suchtmedizinischen Diagnostik und Behandlung,
- führen Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben durch und berücksichtigen dabei die Vorgaben des Betäubungsmittelrechts,
- kümmern sich darum, dass Patienten die Leistungen des suchttherapeutischen Netzwerkes in Anspruch nehmen können und organisieren den reibungslosen Informationsfluss intern sowie mit externen Partnern,
- können bei suchtmedizinischen Notfällen angemessen handeln,
- setzen im Sinn des lebenslangen Lernens neues Wissen, Methoden, Arbeitstechniken und Verfahren selbstständig um und
- wenden Strategien an, die bei der Bewältigung belastender Arbeitssituationen helfen.
Die Fortbildung ist mit 60 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht, praktische Übungen und eine Hausarbeit umfasst, strukturiert.
Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:
- Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer/in bzw. eine Ausbildung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf
und
- mindestens zwei Jahre Berufserfahrung.
Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung (56 Stunden):
Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung | 8 Stunden |
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation | 8 Stunden |
Modul 3: Grundlagen der Suchtmedizin | 6 Stunden |
Modul 4: Abhängigkeitserkrankungen | 20 Stunden |
Modul 5: Rechtliche Grundlagen der Suchtmedizin | 3 Stunden |
Modul 6: Kooperation im suchttherapeutischen Netzwerk | 4 Stunden |
Modul 7: Suchtmedizinische Notfälle | 4 Stunden |
Modul 8: Praxismanagement | 3 Stunden |
Hausarbeit und Kolloquium | 4 Stunden |
(Erstellung einer Hausarbeit inklusive Recherche zu einem suchtmedizinischen Thema, Präsentation im Kolloquium) |
Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von fünf Jahren zu absolvieren.
Der Lernerfolg ist in Form einer Präsentation im Rahmen eines Kolloquiums (max. 20 Minuten) nach Vorlage der Hausarbeit zu überprüfen und nachzuweisen. Zur Lernerfolgskontrolle wird zugelassen, wer mindestens 90% des Unterrichts besucht hat und eine Hausarbeit mit maximal vier Seiten über ein suchtmedizinisches Thema vorlegt.
Anerkennung:
- Die Module 1 und 2 decken sich mit Elementen anderer Fortbildungen. Aufgrund des Modulprinzips sind abgeleistete Teilkomponente innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung anzuerkennen, sofern sie diesem Curriculum gleichwertig sind. Die Teilnahme an den Modulen ist nachzuweisen.
[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.