Onkologie
Krebserkrankungen stellen die zweithäufigste Todesursache in Europa dar. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist ein weiterer Anstieg von Krebsneuerkrankungen zu erwarten. Zudem werden Krebsbehandlungen immer komplexer.
Die medizinische Versorgung von Krebspatientinnen und -patienten ist somit wesentlicher Bestandteil der ärztlichen Tätigkeit. Infolgedessen besteht ein hoher Bedarf an onkologisch qualifiziertem Personal in onkologischen Einrichtungen.
Demzufolge müssen Inhalte und Formen der Aus- und Fortbildung sich an den verändernden Versorgungsbedarfen, dem wissenschaftlichen und technischen Fortschritt sowie an der Effizienz der Leistungserbringung ausrichten.
Der anhaltend rasante medizinisch-technische Fortschritt führt stetig zu neuen Erkenntnissen in Diagnose- und Therapieverfahren. Diese Gesamtentwicklung erfordert es, dass alle Beteiligten, so auch Medizinische Fachangestellte (1), dem medizinisch-technischen Fortschritt und der Versorgungssituation entsprechende Handlungskompetenzen erlangen.
Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt.
1) bis 2006: Arzthelferinnen/Arzthelfer; Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen schließen alle Geschlechtsidentitäten ein.
Medizinische Fachangestellte
- unterstützen Ärztinnen und Ärzte bei der Vorbereitung, Durchführung, Überwachung und Nachbereitung komplexer onkologischer und palliativmedizinischer Therapien (subkutan, intravenös, oral, multimodal), insbesondere im Bereich der Zytostatika-Applikation,
- wirken aktiv bei therapeutischen und pflegerischen Interventionen mit,
- informieren die Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Absprache über Behandlungsabläufe und überwachen und koordinieren den weiteren Behandlungsprozess,
- führen die psychosoziale Betreuung der Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen durch und setzen Strategien zur Bewältigung von Stress und Trauer ein,
- kommunizieren situationsgerecht mit Patientinnen und Patienten und deren Angehörigen während der ambulanten oder stationären Versorgung,
- unterstützen Patientinnen und Patienten nach ärztlicher Weisung ressourcen- und bedarfsgerecht hinsichtlich der Symptom- und Schmerzkontrolle, der Ernährung und der Stoffwechselkontrolle,
- führen fachspezifische Dokumentationsaufgaben durch, setzen Strategien zur Bewältigung von Ansprüchen an die Berufsrolle und Stress ein,
- setzen im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um.
Die Fortbildung ist mit 120 Unterrichtseinheiten (UE) in Form einer berufsbegleitenden Fortbildung strukturiert, die fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst.
Die Teilnahme an der Fortbildung setzt
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten
oder
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Arzthelfer/in
oder
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung nach dem Pflegeberufegesetz
oder
- die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren geregelten Gesundheitsberuf oder Gesundheitsfachberuf
und
- eine Beschäftigung von 6 Monaten in der ambulanten oder stationären onkologischen Versorgung
oder
- einen Nachweis eines Praktikums in einer onkologischen Einrichtung von mindestens
3 x 8 Stunden (dieser Nachweis muss dem Veranstalter rechtzeitig vor Durchführung der Lernerfolgskontrolle vorliegen)
voraus.
Überblick über Inhalte und Stundenverteilung
Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht | 120 | Unterrichtseinheiten (UE) |
Modul 1: Wahrnehmung und Motivation | 8 | UE |
Modul 2: Rollenbild und Aufgabenfelder | 4 | UE |
Modul 3: Allgemeine medizinische Grundlagen der Onkologie und Palliativmedizin | 5 | UE |
Modul 4: Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten | 4 | UE |
Modul 5: Ausgewählte Krankheitsbilder in der Onkologie | 13 | UE |
Modul 6: Spezielle onkologische Grundlagen und Therapien | 26 | UE |
Modul 7: Patienten- und Angehörigenedukation | 6 | UE |
Modul 8: Psychosoziale Bewältigungsstrategien für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Bereich der onkologischen und palliativmedizinischen Versorgung | 9 | UE |
Modul 9: Dokumentation, rechtliche und ausgewählte ethische Grundlagen | 5 | UE |
Modul 10: Therapeutische und pflegerische Interventionen | 13 | UE |
Modul 11: Psychoonkologische Grundlagen, Nachsorge und die Rehabilitation | 9 | UE |
Modul 12: Best Practice | 4 | UE |
Kolloquium (Fachgespräch) | 14 | UE |
Gesamt | 120 | UE |
Die Fortbildung ist innerhalb von drei Jahren zu absolvieren.
Anerkennung
Die mögliche wechselseitige Anrechnungsfähigkeit der Module aus dem Musterfortbildungscurriculum „Palliativversorgung“ ist sorgfältig zu prüfen.
Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ (Geprüfter Berufsspezialist / geprüfte Berufsspezialistin für ambulante medizinische Versorgung) gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.
Das Modul 3: „Allgemeine medizinische Grundlagen der Onkologie und Palliativmedizin“ und das Modul 4: „Versorgung und Betreuung der Patientinnen und Patienten“ dieses Musterfortbildungscurriculums „Onkologie“ sind auf das Musterfortbildungscurriculum „Nicht-ärztliche Praxisassistentin“ anrechenbar.