Ambulante Anästhesie

Die stetige Zunahme und die sich fortlaufend ausweitenden Möglichkeiten des ambulanten Operierens haben die Entwicklung moderner Anästhesietechniken und -verfahren, neuer Instrumente und Monitoringverfahren befördert. Anstehende Veränderungen im Gesundheitswesen werden dazu führen, dass zunehmend mehr operative Eingriffe ambulant erfolgen, so dass der Bedarf an qualifizierten Fachkräften in ambulant operierenden Einrichtungen deutlich steigen wird.

Diese Gesamtentwicklung macht es erforderlich, dass alle Beteiligten, so auch Medizinische Fachangestellte (bis 2006: Arzthelferin/Arzthelfer), dem medizinisch-technischen Fortschritt und der Versorgungssituation entsprechende Handlungskompetenzen erlangen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

Medizinische Fachangestellte

  • sind bei der ambulanten Anästhesie kooperierend tätig,
  • berücksichtigen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für ambulante und belegärztliche Operationen, unterscheiden Indikationen und sind in der Lage, diese im Überblick den Patientinnen und Patienten, den Angehörigen und ggf. den rechtlichen Betreuern im Rahmen von Informationsgesprächen in Absprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt zu erklären,
  • leiten als qualifizierte Ansprechpartner die Patientinnen und Patienten in allen Maßnahmen der anästhesiologischen Vorbereitung nach ärztlicher Anweisung an bzw. ein und koordinieren weitere intra- und postoperative Maßnahmen nach ärztlicher Anweisung,
  • führen handlungs- und prozessorientiert Planungs- und Organisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der weiteren im Qualitätsmanagement definierten Prozesse durch,
  • assistieren als medizinische Fachkraft bei der Durchführung der Anästhesie,
  • führen infektionsprophylaktische Maßnahmen fachkundig durch und wenden Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig an und bereiten diese sachgemäß auf,
  • sind in der Lage, den physischen und psychischen Zustand der Patientinnen und Patienten differenziert zu beobachten und adäquate Maßnahmen einzuleiten und
  • führen fachspezifische Dokumentationsaufgaben durch.

Die Fortbildung ist mit 90 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges strukturiert, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie praktische Übungen umfasst.

Die Teilnahme an der Fortbildung setzt:

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten

oder

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur Arzthelferin/zum Arzthelfer

oder

  • die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf

und

  • eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung

voraus.

Überblick über Inhalte und Stundenverteilung

Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht 90 Unterrichtseinheiten (UE)

1. Rechtliche Grundlagen

 

2 UE

2. Medizinische und strukturelle Grundlagen

 

9 UE

3. Perioperatives Management

 

20 UE

4. Infektionsprophylaxe

 

10 UE

5. Medizinprodukte in der Anästhesie

 

5 UE

6. Kinder-Anästhesie

 

4 UE

7. Umgang mit Patienten und Angehörigen

 

6 UE

8. Patientenbeobachtung

 

4 UE

9. Best Practice

 

6 UE

10. Medizinprodukteaufbereitung gemäß Musterfortbildungscurriculum der BÄK "Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis" 

24 UE

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Gesamt 90 UE

Die Fortbildung ist innerhalb von zwei Jahren zu absolvieren.

Anerkennung

Das vorliegende Musterfortbildungscurriculum beinhaltet Module, die inhaltlich und vom Umfang dem Musterfortbildungscurriculum „Ambulantes Operieren“ für Medizinische Fachangestellte entsprechen und wechselseitig anrechnungsfähig sind.

Eine Anerkennung von Lerninhalten des Moduls 10 „Aufbereitung von Medizinprodukten“ kann erfolgen, wenn eine Fortbildung gemäß Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer nachgewiesen werden kann und der erfolgreiche Fortbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt. Die Teilnahme an einem Aktualisierungskurs kann den Anerkennungszeitraum verlängern.

Das Musterfortbildungscurriculum kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ (Geprüfter Berufsspezialist/geprüfte Berufsspezialistin für ambulante medizinische Versorgung) gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.