Elektronische Praxiskommunikation und Telematik
Die Digitalisierung hat Auswirkungen auf viele Kommunikationsprozesse im Gesundheitswesen. Telemedizinische Dienste unterstützen bei Patienten jeweils individuell die Betreuung im häuslichen Umfeld, z.B. durch die Überwachung von Vitalfunktionen und von Trainings- sowie Therapieplänen. Die Telemedizin wird zur praktischen Hilfe bei der Anamnese, den unterschiedlichen Diagnostik- und Behandlungsschritten, bei OP-Indikation und -Überwachung bis zur Reha-Planung sowie auch in der Prävention eingesetzt. Weiteren Einsatz findet sie im Rahmen der Auswertung epidemiologischer, klinischer und wissenschaftlicher Daten.
Die Fortbildung zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von Medizinischen Fachangestellten[1] in dem bedeutenden Bereich der Digitalisierung im Gesundheitswesen. Es vermittelt Kompetenzen und Inhalte, die über das Niveau der Ausbildung deutlich hinausgehen und sich auch für Wiedereingliederungsmaßnahmen eignen.
Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:
- sachgerechtes Anwenden von Informations- und Kommunikationstechnologie,
- kommunizieren mit internen und externen Partnern unter Beachtung des Datenschutzes und der Datensicherheit,
- Ansprechperson für alle im Zusammenhang mit dem Datenschutz aufkommenden Fragen,
- kontrollieren die Einhaltung des Datenschutzes und der Datensicherheit,
- unterstützen bei betrieblicher Ablauforganisation, indem die Informations- und Kommunikationstechnologien entsprechend integriert und effizient angewendet wird,
- mitwirken bei der Hard- und Softwareplanung,
- mitwirken bei der strukturierten, elektronisch gestützten Patientenbehandlung,
- anwenden telemedizinischer Verfahren, insbesondere auch in der Häuslichkeit des Patienten und Unterstützung der zu behandelnden Person und das ärztliche Fachpersonal im Rahmen einer kontinuierlichen Behandlung.
Die Fortbildung ist mit 80 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden fachtheoretischen und fachpraktischen Unterrichts strukturiert.
Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:
eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder zur/zum Arzthelfer/in oder die Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung nach dem Krankenpflegegesetz oder Altenpflegegesetz (3-jährige Ausbildung).
Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung (80 UE):
Modul 1: Datenschutz und Datensicherheit | 25 UE |
Modul 2: Informations- und Kommunikationstechnologie | 15 UE |
Modul 3: Telemedizinische Grundlagen | 8 UE |
Modul 4: Telemedizinische Anwendung | 20 UE |
Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu absolvieren.
Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Form einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen, sie besteht aus einer 45minütigen Überprüfung je Modul.
Anerkennung:
Die Fortbildung ist in den Modulen 1 und 2 deckungsgleich mit dem Modul 6 der Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz.
Die Module 1 und 2 können innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung auf das Musterfortbildungscurriculum „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ angerechnet werden.
[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.