Ambulantes Operieren

Für die übliche Chirurgie gibt es inzwischen nur noch wenige Indikationen, die ein ambulantes Operieren nicht zulassen. Inzwischen gibt es flächendeckende und etablierte Angebote von Praxen, die für die Bevölkerung ambulantes Operieren anbieten. Der anhaltend rasante medizinisch-technische Fortschritt führt stetig zu neuen Erkenntnissen in Diagnose- und Therapieverfahren und erfordert das Erlangen neuer Fertigkeiten und Fähigkeiten.

Die vorliegende Fortbildung trägt dieser Entwicklung Rechnung und basiert auf den speziellen Anforderungen im Fachbereich „Ambulantes Operieren“. Es zielt auf die Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten für den anspruchsvollen Tätigkeitsbereich des ambulanten Operierens.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt. Medizinische Fachangestellte[1] sind:

  • bei Diagnose, Therapie und Begleitung von Patienten in der ambulant operierenden Praxis arztentlastend und arztunterstützend tätig,
  • berücksichtigen die rechtlichen und strukturellen Grundlagen für ambulante und belegärztliche Operationen, unterscheiden Indikationen und sind in der Lage, diese im Überblick den Patienten, den Angehörigen und ggf. den rechtlichen Betreuern im Rahmen von Informationsgesprächen in Absprache mit der behandelnden Ärztin/dem behandelnden Arzt zu erklären,
  • leiten als qualifizierte Ansprechpartner die Patientinnen und Patienten in allen Maßnahmen der Operationsvorbereitung nach ärztlicher Anweisung an und koordinieren, ebenfalls nach ärztlicher Anweisung, postoperative Maßnahmen,
  • führen handlungs- und prozessorientiert Planungs- und Organisationsmaßnahmen unter Berücksichtigung der weiteren im Qualitätsmanagement definierten Prozesse durch,
  • wirken als medizinische Fachkraft an der Seite der Ärztinnen/der Ärzte bei ambulanten Operationen mit,
  • führen infektionsprophylaktische Maßnahmen fachkundig durch und wenden Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig an,
  • bereiten Medizinprodukte sachgemäß auf,
  • sind in der Lage, den physischen und psychischen Zustand der Patienten differenziert zu beobachten und adäquate Maßnahmen einzuleiten,
  • führen fachspezifische Dokumentationsaufgaben durch.

Die Fortbildung mit 94 Unterrichtseinheiten (UE) ist in Form einer berufsbegleitenden Fortbildung, die fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht sowie praktische Übungen umfasst, strukturiert.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • Eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten, zur/zum Arzthelfer/in oder in einem vergleichbaren medizinischen Fachberuf

und

  • eine mindestens 12-monatige Tätigkeit in einer ambulant operierenden Einrichtung und/oder interventionell-kardiologischen Einrichtung und/oder interventionell-radiologischen Einrichtung. 

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung (94 UE):

Modul 1: Rechtliche Grundlagen       2 UE
Modul 2: Medizinische und strukturelle Grundlagen       9 UE
Modul 3: Perioperatives Management20 UE
Modul 4: Infektionsprophylaxe  10 UE
Modul 5: Medizinprodukte in der Anwendung10 UE
Modul 6: Umgang mit Patienten und Angehörigen 6 UE
Modul 7: Patientenbeobachtung   4 UE
Modul 8: Best Practice   9 UE
Modul 9: Medizinprodukteaufbereitung gemäß MFC- der Bundesärztekammer „Aufbereitung von Medizinprodukten in der Arztpraxis“    24 UE

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens zwei Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten sind in Form einer mindestens 30-minütigen schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen, sowie durch die aktive Teilnahme an den Fallübungen „Best Practice“.

Es muss der Nachweis der erfolgreichen Teilnahme am Modul „Aufbereitung von Medizinprodukten in der ärztlichen Praxis“ (24 UE) erbracht werden.

Anerkennung:

Eine Anerkennung von Lerninhalten des Moduls 9 „Aufbereitung von Medizinprodukten“ kann erfolgen, wenn eine Fortbildung gemäß Musterfortbildungscurriculum der Bundesärztekammer nachgewiesen werden kann und der erfolgreiche Fortbildungsabschluss nicht länger als drei Jahre zurückliegt.

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/-in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.