Augenheilkundlich-technische Assistenz

printKaum ein medizinisches Fachgebiet ist so in Bewegung wie die Augenheilkunde. Die Diagnostik- und Therapiemöglichkeiten entwickeln sich rasant, und mit dem steigenden Anteil von Senioren in der Bevölkerung gewinnen alterstypische Augenkrankheiten zunehmend an Bedeutung. Dadurch wächst der Bedarf an qualifiziertem Personal.

Für Medizinische Fachangestellte[1] (MFA) eröffnen sich damit Perspektiven. Im versierten Umgang mit der apparativen Diagnostik können Ärzte bei allen Maßnahmen und Messungen unterstützt werden. Darüber hinaus übernehmen MFA wichtige Aufgaben im Bereich der Patientenmotivation und Kommunikation.

Die Fortbildung bereitet auf diese Anforderungen vor und vermittelt weitere Kompetenzen, die deutlich über das Niveau der Ausbildung hinausgehen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

  • Unterstützung der Fachärzte für Augenheilkunde bei der Diagnostik und Therapie wichtiger ophtalmologischer Krankheitsbilder,
  • fach- und situationsgerechtes Mitwirken bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von diagnostischen Maßnahmen und Messungen, einschließlich der Plausibilitätsprüfung,
  • Durchführen von delegierbaren ärztlichen Leistungen, insbesondere bei der Anwendung medizinischer Apparate und Geräte, wobei die Grundlagenkenntnisse der Medizin und der Optik eingesetzt werden,
  • situationsgerechte Kommunikation mit Patienten und deren Angehörigen während des Aufenthaltes in der Praxis und Kooperation im Praxisteam,
  • angemessenes Handeln bei ophtalmologischen Notfällen,
  • Übernahme von begleitenden Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben,
  • selbstständiges Umsetzen von neuem Wissen, neuer Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren im Sinne des „lebenslangen Lernens“.

Der Umfang der Fortbildung beträgt 120 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs. Davon sind 90 Stunden in Präsenzunterricht und 30 Stunden im Rahmen eines strukturierten Praktikums abzuleisten. Inhalt des strukturierten Praktikums sind die praktischen Übungen zu Modul 4.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • die Berufsausbildung und die erfolgreiche Prüfung zur Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelferin und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in einer Augenarztpraxis oder Augenklinik

oder

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung als Krankenschwester, Medizinisch-technische Assistentin oder Orthoptistin und eine mindestens zweijährige Berufserfahrung in der Tätigkeit als Medizinische Fachangestellte in einer Augenarztpraxis.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Fachtheoretischer und fachpraktischer Unterricht90 Stunden
Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung  8 Stunden
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation  8 Stunden
Modul 3: Grundlagen der Augenheilkunde10 Stunden
Modul 4: Medizinische und technische Grundlagen der apparativen Unter-
 suchungen; Durchführung delegierbarer ärztlicher Leistungen
30 Stunden
Strukturierte praktische Übungen30 Stunden
Modul 5: Grundlagen der Refraktion, Anpassung von Kontaktlinsen und
 vergrößernden Sehhilfen
20 Stunden
Modul 6: Ophtalmologische Notfälle  6 Stunden
Modul 7: Praxisorganisation und Abrechnung in der Augenheilkunde  8 Stunden

Die strukturierten praktischen Übungen sind in mindestens zwei Einrichtungen der augen-ärztlichen Versorgung durchzuführen. Sie sind vom augenärztlichen Leiter zu bescheinigen.

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstens fünf Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind in einer mindestens 30-minütigen schriftlichen Prüfung, ggf. in programmierter Form, nachzuweisen. Zur Prüfung zugelassen wird, wer mindestens 90 % des Unterrichts besucht hat und den Nachweis über die praktischen Übungen erbringt.

Anrechnung:

Die Module 1 und 2 decken sich mit Elementen anderer Fortbildungen. Aufgrund des Modulprinzips sind anderweitig abgeleistete Teilkomponenten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung anzuerkennen, sofern sie diesem Curriculum gleichwertig sind. Die Teilnahme an den Modulen ist nachzuweisen.

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung" gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.