Diabetologie

Es gibt eine zunehmende Verlagerung der diabetologischen Versorgung in den ambulanten Bereich. Die Delegation von Leistungen auf entsprechend qualifizierte Medizinische Fachangestellte[1] (MFA) stellt deshalb eine notwendige und sinnvolle Option für die Unterstützung und Entlastung von Ärztinnen bzw. Ärzten dar.

Das vorliegende Musterfortbildungskonzept basiert auf den speziellen Anforderungen in der Diabetologie. Es zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von MFA im Bereich der fachspezifischen Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Diabetes mellitus. Fortgebildete MFA unterstützen die Ärzteschaft bei der Planung, Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung der diagnostischen und therapeutischen Maßnahmen, führen delegierbare ärztliche Tätigkeiten qualifiziert durch, dokumentieren die Behandlungsschritte und informieren sachgerecht die Ärztinnen und Ärzte sowie die weiteren Mitarbeitenden im Team.

Folgende Handlungskompetenzen werden MFA vermittelt:

  • bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung von Diagnosemaßnahmen und Messungen, inkl. der Plausibilitätsprüfung fach- und situationsgerecht mitwirken
  • Schulungs- und Trainingsmaßnahmen für Patienten und Angehörige planen, durchfüh­ren und bewerten
  • situationsgerecht mit Patienten sowie Angehörigen kommunizieren und bei Abweichungen oder Zwischenfällen reagieren und kommunizieren sowie in Notfallsituationen und bei Sofortmaßnahmen mitwirken
  • Kooperation mit allen an der Patientenbetreuung mitwirkenden Personen und Institutionen
  • handlungs- und prozessorientiert Planungs- und Organisationsmaßnahmen sowie qualitätssichernde Aufgaben unter Berücksichtigung der weiteren im Qualitätsmanagement definierten Prozesse durchführen
  • sachgerechte Einhaltung der verordneten Medikation dokumentieren und über­wachen
  • zu präventiven Maßnahmen ermutigen und beraten
  • Hygieneregeln sicher patienten- und situationsgerecht anwenden, infektionsprophy­laktische Maßnahmen fachkundig durchführen und Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig anwenden

Die Fortbildung mit 120 Stunden ist in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst, strukturiert.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer/in oder eine vergleichbare Ausbildung in einem medizinischen Beruf

und

  • eine mindestens 2-jährige Tätigkeit in einer internistischen, pädiatrischen oder allgemeinmedizinischen Praxis/Einrichtung

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung  8 Stunden
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation  8 Stunden
Modul 3: Grundlagen Epidemiologie, Definitionen, Klassifikation,
Pathophysiologie, Klinik und Krankheitsverlauf des Diabetes mellitus
18 Stunden
Modul 4: Diagnostik und Verlaufskontrolle  6 Stunden
Modul 5: Behandlungsstrategien18 Stunden
Modul 6: Schulung und Training und DMP-Grundlagen28 Stunden
Modul 7: Diabetische Folge- und Begleiterkrankungen12 Stunden
Modul 8: Arzneimittel-, Heil- und Pflegemittelverordnungen  4 Stunden
Modul 9: Notfälle in der Diabetologie/Verhalten bei Sondersituationen  6 Stunden
Modul 10: Diabetes und Recht  6 Stunden
Modul 11: Diabetesprävention  6 Stunden

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von fünf Jahren zu absolvieren.

Zum Abschluss der Fortbildung findet eine Lernerfolgskontrolle von höchstens einer Stunde statt.

Anrechnung:

Die Module 1 und 2 decken sich mit Elementen anderer Fortbildungen. Aufgrund des Modulprinzips sind auch anderweitig abgeleistete Teilkomponenten innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren nach Absolvierung anzuerkennen, sofern sie diesem Curriculum gleichwertig sind. Die Teilnahme an den Modulen ist nachzuweisen.

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.