Dialyse und Nephrologie

Als gleichberechtigtes Mitglied im Dialyse-Team wirken Medizinische Fachangestellte (MFA)[1] aktiv an der Planung, Durchführung und Nachbereitung der Nierenersatztherapie mit und berücksichtigen bei allen Handlungen die individuellen Bedarfe von Patienten.

Die Fortbildung ist inhaltlich auf den Schwerpunkt Dialysetherapie ausgerichtet, mit dem besonderen Fokus auf die Nierenersatztherapie im Sinne der Hämodialyse. Zur Mitarbeit bei der Betreuung von chronisch Nierenkranken ohne Nierenersatztherapie, bei der Behandlung von nierentransplantierten Patienten und zur Mitarbeit bei der Peritonealdialyse und Apherese werden die Grundlagen vermittelt. Dabei zielt die Fortbildung auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten im Bereich der fachspezifischen Versorgung von Patienten mit rheumatologischen Erkrankungen und vermittelt Kompetenzen und Inhalte, die über das Niveau der Ausbildung deutlich hinausgehen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

  • unterschiedliche Behandlungsverfahren (Akut- und Spezialverfahren, Peritoneal- und Hämodialyse) kennen
  • sachgerecht die Einhaltung der verordneten Medikation dokumentieren und überwachen
  • im Rahmen des gesamten anspruchsvollen Versorgungsprozesses insbesondere bei der Vorbereitung, der Therapie und der Begleitung von Patientinnen und Patienten in der Dialyseeinrichtung tätig sein
  • situationsgerecht bei Abweichungen, Zwischenfällen reagieren und kommunizieren sowie in Notfallsituationen und bei Sofortmaßnahmen mitwirken
  • im Dialyse-Team mitverantwortlich für die psychosoziale Betreuung von Patientinnen und Patienten und deren Zugehörige sein
  • Patientinnen und Patienten zu präventiven Maßnahmen ermutigen und beraten
  • handlungs- und prozessorientiert Planungs- und Organisationsmaßnahmen sowie qualitätssichernde Aufgaben unter Berücksichtigung der weiteren im Qualitätsmanagement definierten Prozesse durchführen
  • Hygieneregeln sicher patienten- und situationsgerecht anwenden, infektionsprophylaktische Maßnahmen fachkundig durchführen und Medizinprodukte nach ärztlicher Delegation sachkundig anwenden
  • die Ärzte bei der Vorbereitung zur Transplantation und der Nachsorge unterstützen
  • bei der Motivation der Patienten im Hinblick auf die Nierenersatztherapie und eine gesunde Lebensführung mitwirken

Die Fortbildung ist mit 120 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrganges, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht umfasst, strukturiert.

Auf ein Praktikum wird bewusst verzichtet, da eine praktische, patientennahe Tätigkeit in den Zulassungsvoraussetzungen verankert ist.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine Berufsausbildung und erfolgreiche Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten oder Arzthelfer/in oder nach dem Pflegeberufegesetz oder eine Ausbildung in der Kranken-, Kinderkranken- und Altenpflege (bis 31.12.2019)

und

  • eine mindestens 6-monatige patientennahe Tätigkeit in einer ärztlich geleiteten Dialyseeinrichtung voraus. 

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul1: Kommunikation und Gesprächsführung  8 UE
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation  8 UE
Modul 3: Nephrologische Krankheitslehre  6 UE
Modul 4: Chronische Niereninsuffizienz12 UE
Modul 5: Versorgung- und Behandlungsgrundlagen  2 UE
Modul 6: Hämodialyse26 UE
Modul 7: Peritonealdialyse  6 UE
Modul 8: Nierentransplantation  4 UE
Modul 9: Wechsel der Nierenersatzverfahren  2 UE
Modul 10: Spezielle Verfahren  2 UE
Modul 11: Ernährung bei Niereninsuffizienz und Dialyse  4 UE
Modul 12: Patientenbeobachtung, -überwachung sowie unterstützende Maßnahmen12 UE
Modul 13: Komplikationen und Notfallmanagement  6 UE
Modul 14: Spezielle Infektionsrisiken  8 UE
Modul 15: Medikamentöse Therapien  6 UE
Modul 16: Qualitätsmanagement, Qualitätssicherung und Recht  8 UE

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchsten fünf Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse und Fähigkeiten sind in Form einer schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen. Zusätzlich kann ein mündliches Fachgespräch von ca. 15 Minuten erfolgen.

Übergangsregelung bis 31.12.2021:

Fortbildungsverhältnisse, die bereits bei Inkrafttreten des Musterfortbildungscurriculums bestehen, können fortgesetzt werden. Die Übergangsregelung endet am 31.12.2021.

Anerkennung:

Kompetenzen und Lerninhalte zu den Bereichen Kommunikation/Gesprächsführung und Wahrnehmung sind als „eigenständige“ bzw. übertragbare Module gestaltet. Einmal in einem anderen Curriculum der Bundesärztekammer oder einer Landesärztekammer abgeleistet, werden sie innerhalb eines Zeitraumes von fünf Jahren auf das vorliegende Musterfortbildungscurriculum anerkannt.

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.