Neurologie und Psychiatrie

Die vorliegende Fortbildung zielt auf Vertiefung und Erweiterung von Wissen, Fertigkeiten und Fähigkeiten von Medizinischen Fachangestellten[1] im Bereich der fachspezifischen Versorgung von Patienten mit neurologisch-psychiatrischen Erkrankungen. Mit dieser Fortbildung sollen Medizinische Fachangestellte in die Lage versetzt werden, in der Praxis erworbene Fähigkeiten zu vertiefen und das durch die Fortbildung erworbene Wissen effizient zum Wohle der Patienten mit neurologisch/psychiatrischen Erkrankungen im Praxisalltag anzuwenden.

Medizinische Fachangestellte können durch die erfolgreich abgeschlossene Fortbildung den Neurologen bzw. den Psychiater im Rahmen delegierbarer Tätigkeiten effizient entlasten und die Qualität der Patientenversorgung steigern.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt:

  • qualifizierte Ansprechpartner für die besondere Klientel neurologisch/psychiatrisch Erkrankter,
  • Situationen zusammenhängend und im Kontext komplexer neurologischer/ psychiatrischer Erkrankungen einordnen können,
  • edukative Gruppen vorbereiten und als (Co-)Moderatorin bzw. Moderator fungieren,
  • vorbereiten von Patienten- und Angehörigenschulungen, Informationsveranstaltungen gemeinsam mit dem Arzt oder der Ärztin und Durchführung für Betroffene und deren (pflegende, betreuende) Angehörige/ Partner in regelmäßigen Abständen,
  • anleiten der Medikamenteneinnahme, überwachen und dokumentieren diese,
  • mitwirken an verlaufsbeurteilenden Untersuchungen im Rahmen der kontinuierlichen Versorgung chronisch neurologisch oder psychisch Erkrankter, einschließlich der Erfassung und Dokumentation kognitiver, physischer, psychischer und sozialer Fähigkeiten und Defizite,
  • erfassen von Ressourcen und Defizite mit Hilfe standardisierter Tests bei chronisch und zumeist progredient verlaufenden neuropsychiatrischen Erkrankungen sowie
  • erkennen Stigmata und Besonderheiten neurologisch/psychiatrisch Erkrankter und entsprechend behutsam und umsichtig auf die Patienten einwirken. 

Die Fortbildung ist mit insgesamt 120 Stunden in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht (96 Stunden) sowie ein Praktikum (24 Stunden) enthält, strukturiert.

Das Praktikum besteht aus arztbegleitenden und unter ärztlicher Aufsicht eigenständigen Hausbesuchen in der Häuslichkeit der Patienten, in Alten- oder Pflegeheimen oder in anderen beschützenden Einrichtungen. Bis zu ein Drittel der geforderten Stunden des Praktikums können alternativ in Form einer praktischen Hospitation in einer Einrichtung der neurologisch-psychiatrischen Versorgung, in Alten- oder Pflegeheimen oder anderen beschützenden Einrichtungen durchgeführt werden. Die praktische Hospitation kann nicht in der Einrichtung, in der die MFA beschäftigt ist, absolviert werden.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung als Medizinische/r Fachangestellte/r oder Arzthelfer/in bzw. in einem anderen medizinischen Fachberuf

sowie

  • eine nachweislich mindestens dreijährige Berufstätigkeit in einer neurologischen und/oder psychiatrischen Praxis/ Fachabteilung/ Fachambulanz.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung (120 Stunden):

Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung   8 Stunden
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation  8 Stunden
Modul 3: Neurologische u. psychiatrische Untersuchung und Befunderhebung12 Stunden
Modul 4: Neurologische u. Psychiatrische Symptomlehre; Notfallmanagement  8 Stunden
Modul 5: Neurologische Krankheitsbilder; Patienten- und Angehörigenbegleitung30 Stunden
Modul 6: Psychiatrische Krankheitsbilder; Patienten- und Angehörigenbegleitung30 Stunden
Praktikum24 Stunde

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von höchstensfünf Jahren zu absolvieren.

Die erworbenen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten sind in einer mindestens 30-minütigen schriftlichen Lernerfolgskontrolle nachzuweisen. Schriftliche Hausaufgaben zur Vor- bzw. Nachbereitung sowie aufbereitete Fallvorstellungen für die gemeinsame Diskussion sind Bestandteil der einzelnen Module und dienen ebenfalls der Lernerfolgskontrolle.

Anerkennung:

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirtin für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1]Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.