Palliativversorgung

Die Versorgung schwer kranker und sterbender Patienten[1] wird aufgrund der Alters- und Morbiditätsentwicklung in Deutschland künftig an Bedeutung gewinnen. Medizinische Fachangestellte (MFA) können bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung palliativmedizinischer Maßnahmen unterstützen, insbesondere bei der Symptomkontrolle und dabei delegierbare Leistungen durchführen. Darüber hinaus führen MFA die psychosoziale Betreuung der Patienten und Angehörigen durch und organisieren den internen und externen Kommunikationsfluss.

Die Fortbildung vermittelt die dafür notwendigen psychologischen und medizinischen Kompetenzen, die deutlich über das Niveau der Ausbildung hinausgehen.

Folgende Handlungskompetenzen werden vermittelt. Medizinische Fachangestellte:

  • unterstützen die Ärzte bei der Vorbereitung, Durchführung und Nachbereitung palliativmedizinischer Maßnahmen,
  • kommunizieren situationsgerecht mit Patienten und Angehörigen während des Aufenthalts in der Praxis und bei Hausbesuchen,
  • übernehmen die psychosoziale Betreuung von Patienten und deren Angehörigen,
  • setzen Bewältigungsstrategien ein, die bei der ständigen Konfrontation mit Stress, Sterben und Trauer helfen,
  • organisieren den internen und externen Informationsfluss,
  • führen begleitende Dokumentations- und Verwaltungsaufgaben durch und
  • setzen im Sinne des „lebenslangen Lernens“ neues Wissen, neue Methoden sowie Arbeitstechniken und -verfahren selbstständig um.

Die Fortbildung ist mit 120 Unterrichtseinheiten (UE) in Form eines berufsbegleitenden Lehrgangs, der fachtheoretischen und fachpraktischen Unterricht (98 UE), ein Praktikum (16 UE) und eine Hausarbeit (6 UE) enthält, strukturiert.

Für die Teilnahme wird vorausgesetzt:

  • Berufsausbildung und erfolgreiche Teilnahme an der Prüfung zur/zum Medizinischen Fachangestellten bzw. Arzthelfer/in oder
  • eine Berufsausbildung und Prüfung in einem anderen medizinischen Fachberuf mit angemessener Berufserfahrung.

Bei geringer Berufserfahrung wird dringend empfohlen, vor Lehrgangsbeginn eine Hospitation von angemessener Dauer in einer Einrichtung der palliativmedizinischen Versorgung, einem Alten-/ Pflegeheim oder einer vergleichbaren Einrichtung abzuleisten.

Hier ein Überblick über Inhalte und Stundenverteilung:

Modul 1: Kommunikation und Gesprächsführung  8 UE
Modul 2: Wahrnehmung und Motivation  8 UE
Modul 3: Allgemeine medizinische Grundlagen Onkologie und Palliativmedizin  5 UE
Modul 4: Versorgung und Betreuung der Patienten  4 UE
Modul 5: Psychosoziale Bewältigungsstrategien für Mitarbeiter/innen im Bereich der onkologischen und palliativmedizinischen Versorgung10 UE
Modul 6: Kommunikation mit Schwerkranken  8 UE
Modul 7: Symptomkontrolle16 UE
Modul 8: Therapeutische und pflegerische Maßnahmen13 UE
Modul 9: Sterben und Trauer12 UE
Modul 10: Recht und Ethik  6 UE
Modul 11: Palliativmedizinische Zusammenarbeit und Koordination  8 UE
Praktikum in einer ambulanten Hospiz- oder Palliativeinrichtung16 UE

(Das Praktikum (2 x 8 UE) soll nicht in der Einrichtung stattfinden, in der der
Teilnehmende beschäftigt ist.)

 
Hausarbeit  6 UE

Die Hausarbeit dient der Anwendung des Gelernten an einem praxisbezogenen Thema.

Sie soll fachliche und methodische Kompetenzen in integrierter Form abbilden.

 

Die Fortbildung ist in einem Zeitraum von fünf Jahren zu absolvieren.                 

Zum 15-minütigen Kolloquium wird zugelassen, wer:

•          mindestens 90 % des Unterrichts besucht hat,

•          einen Nachweis über das strukturierte Praktikum erbringt,

•          die Hausarbeit nachweist.

Anerkennung:

Module 1 und 2 können ggf. für weitere Curricula angerechnet werden. Weitere 4 Module werden auf das Curriculum „Onkologie“ angerechnet. Die entsprechenden Nachweise sind erforderlich.

Die Fortbildung kann als Wahlteil für die Aufstiegsfortbildung „Fachwirt/in für ambulante medizinische Versorgung“ gemäß § 1 Abs. 4 in Verbindung mit § 54 Berufsbildungsgesetz (BBiG) durch die Landesärztekammern anerkannt werden.


[1] Die verwendeten Personen- und Berufsbezeichnungen beziehen sich auf alle Geschlechter.